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Forderung einer Corona-Prämie
Erfurt,10.02.2021
Der VKM-EKM e. V. hat sich in einem Brief an die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission gewandt zur Zahlung einer Corona-Prämie in der Diakonie Mitteldeutschland.
Den Brief können Sie hier lesen.
Diskussion um Zukunft des Arbeitsrechts
Am 25.09.20 trafen sich Vertreter des GAMAV, des VKM und ver.di. In konstruktiver Atmosphäre wurde über das zukünftige Arbeitsrecht in der Diakonie Mitteldeutschland gesprochen.
Ein Folgetermin wurde vereinbart.
Einrichtung wegen Naturkatastrophe geschlossen?
Kein Grund für Urlaub und Minusstunden.
Paragraph 615 des BGB regelt diese Situation. Wenn z. B. durch eine Naturkatastrophe Ihre Einrichtung geschlossen werden musste, Sie allerdings Ihren Dienst pünktlich und voll umfänglich antreten könnten und das dem Dienstgeber auch mitteilen, so gerät der Dienstgeber in Annahmeverzug. Er kann durch die Schließung der Einrichtung Ihre Arbeitsleistung nicht annehmen bzw. Ihnen keine andere Aufgabe zuweisen, so erhalten Sie Ihre vertragliche Arbeitsleistung für diesen Tag.
Das gilt jedoch nicht, wenn Sie ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können. Für das pünktliche Erscheinen an Ihrem Arbeitsplatz sind Sie verantwortlich. In dem Fall müssen sie Urlaub oder Überstunden nehmen.
Wir sind eine kompetente Interessenvertretung für die Mitarbeitenden der evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands, Anhalts und ihrer Diakonischen Einrichtungen (Mitglieder und Gastmitglieder der Diakonie Mitteldeutschland).
- Rückkehr zur AVR DD
- Verhandlungen dazu in konstruktiven
Geprächen mit allen Beteiligten - jetzt - 100% Anwendung der AVR in der
Diakonie Mitteldeutschland